PRAXIS NATEROP
Psychotherapeutische Praxis für Jugendliche, Erwachsene und Paare

Verrechnung über die Grundversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz ein neues Abrechnungsmodell für die Psychotherapie. Das Anordnungsmodell löste die delegierte Psychotherapie ab. Eine psychotherapeutische Behandlung kann damit direkt über die Grundversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine Anordnung durch Ihre Hausärzt:in oder eine Psychiater:in. Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen und kann einmalig um 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen muss eine Psychiater:in bei der Krankenversicherung ein Bericht und ein Verlängerungsgesuch einreichen, sollte die Therapie verlängert werden.

In akuten Fällen ist jede Ärzt:in berechtigt, zur Überbrückung, eine Kurzzeittherapie anzuordnen. Die Tarife sind kantonal festgelegt. Die Grundversicherung übernimmt die gesamten Kosten abzüglich des Selbstbehalts und der Franchise. 

Bitte bringen Sie bereits zur ersten Sitzung ein durch Ihren Arzt unterzeichnetes Anordnungsformular mit.

Link Anordnungsformular



Selbständige Finanzierung
Falls die Abrechnung bzw. die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse nicht möglich oder nicht gewünscht ist, bleibt die selbständige Bezahlung. Eine Einzelsitzung dauert insgesamt 60 Minuten und kostet CHF 200. Eine Paarsitzung dauert 90 Minuten und kostet CHF 250.

Verrechnung über die Zusatzversicherung
Seit dem Systemwechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell am 1. Juli 2022 übernehmen die meisten Zusatzversicherungen für Psychotherapie keine Kosten mehr. Falls Sie dennoch vorhaben, die Sitzungen über die Zusatzversicherung abzurechnen, rate ich Ihnen zu einer sorgfältigen schriftlichen Abklärung mit Ihrer Versicherung.

Schweigepflicht
Als Psychotherapeut unterstehe ich der gesetzlichen Sorgfalts- und Schweigepflicht.